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Ein Attest der Irrenanstalt "Am Steinhof" in Wien weist Otto Gross eine "überstandene Geisteskrankheit" nach
Götz v. Olenhusen (Hrsg.), Hans Gross gegen Otto Gross, Freiburg, 2003, S. 170
Es genügt nicht,
keine Meinung zu haben.
Man muß auch unfähig sein,
sie auszudrücken.
(Wolfgang Neuss)