- Datum:
- 16. 10. 1916
- Ereignis:
Die Subarbitrierungskommission stellt fest, daß Otto Gross geheilt ist, "er fühlt sich vollkommen wohl und wünscht eine entsprechende Betätigung. Der Untersuchte ist demnach diensttauglich."
- Quellen:
Götz v. Olenhusen (Hrsg.), Hans Gross gegen Otto Gross, Freiburg, 2003, S. 161
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