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Datum:
26. 9. 1919
Ereignis:

Prozess gegen Eduard Trautner vor dem Landgericht in München. Trautner wird nicht mehr des Hochverrats, sondern der „Begünstigung“ als „nachträgliche Beihilfe“ zu Ernst Tollers Hochverrat angeklagt. Er wird für schuldig befunden und zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen das Urteil legt sein Anwalt im Oktober 1919 Berufung ein, die im Februar 1920 zurückgewiesen wird. Ein zweiter Berufungsantrag erfolgt im August 1920, beinhaltet einen Antrag auf Umwandlung der Strafe zur Bewährung. Auch dieser Antrag wird zurückgewiesen.

Quellen:

Wallace, Wes & Christa Steinle: Eduard Trautner (1890-1978). An Elusive Late-Expressionist Writer. In: German Life and Letters, Vol. 74(4), 2021, S. 458-510

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