- Datum:
- 25. 4. 1916
- Ereignis:
Erneutes Gutachten über Otto Gross: "Diese hier charakterisierte Veranlagung des Expl. ist an und für sich kein Wahnsinn, auch kein Schwachsinn, bezw. Blödsinn. Doch können auf dem Boden dieser Veranlagung ... Zustände von Störung des psychischen Gleichgewichtes erwachsen, die, wie der Zustand, den er während seines Anstaltsaufenthaltes in Tulln geboten hat, als Wahnsinn zu bezeichnen wäre[n]." Und in einem Zusatz heisst es: "... Was ihren Auftrag auf Aufhebung der Curatel des Expl. wegen Wahnsinns und Umwandlung derselben in eine finanzielle Curatel ... betrifft, so bemerken die Gefertigten, dass sie bei diesem Antrage der ... Anregung des Vaters des Expl., des Professors Hans Gross, gefolgt sind, wobei sie in der Autorität desselben als Jurist die Gewähr für die richtige Auslegung des citierten § erblicken zu können glaubten ..."
- Quellen:
Hurwitz, Otto Gross’ "Schizophrenie", Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie, Bd. 152, H. 1, 2001, S. 41
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