Verwarnung wegen nichtgenehmigtem Lautsprecherbetrieb
Wegen des nichtgenehmigten Lautsprecherbetriebs am 21. Oktober in Obernkirchen, mit dem auf eine Versammlung des "Vietnamkoordinations-Komitees" aufmerksam gemacht wurde, spricht der Oberkreisdirektor gegen die Beteiligten eine Verwarnung aus und verhängt ein Verwarnungsgeld von 5 DM