Otto Gross erscheint vor der Subarbitrierungskommission in Wien. Diese kommt zu dem Ergebnis, daß der Untersuchte derzeit dienstuntauglich ist, Gross wird auf die Dauer von drei Monaten in das "n. a. Verh." versetzt
Götz v. Olenhusen (Hrsg.), Hans Gross gegen Otto Gross, Freiburg, 2003, S. 160