Das Ministerium für Landesverteidigung verfügt die Weitergabe des Antrags auf Subarbitrierung von Otto Gross an das Militärkommando in Wien, mit dem Vermerk "Ingenannter ist der Subarbitrierung zu unterziehen."
Götz v. Olenhusen (Hrsg.), Hans Gross gegen Otto Gross, Freiburg, 2003, S. 160