Die Direktion der Schlesischen Landesirrenanstalt Troppau teilt dem K.k. Bezirksgericht Graz mit, daß gegen einen evtl. Besuch "der Ehefrau Frieda Gross und ihres Rechtsanwalts bei ihrem Gatten" keine Bedenken bestehen
Steiermärkisches Landesarchiv Graz, BG Graz I P-IX 1/20