Die Direktion der Schlesischen Landesirrenanstalt Troppau an das Landgericht Troppau: "Am 25. Jänner wurde Dr. Otto Gross, 36 Jahre alt, katholisch verheiratet, Nervenarzt, [...] in die schles. Landesirrenanstalt in Troppau eingebracht und aufgenommen. Es wird das Ersuchen gestellt, im geeigneten Wege die gerichtliche Irrsinnigkeitserklärung zu veranlassen, ..."
Steiermärkisches Landesarchiv Graz, BG Graz I P-IX 1/20