Bundesanwalt Otto Kronauer schreibt aus Bern an Hans Gross: "Auf Ihren Privatbrief vom 26. Dezember 1913 antwortend bemerke ich vor allem, dass mir die Verhältnisse Ihres Sohnes & diejenigen seiner Frau, sowie die Beziehungen der letzten zu den anarchistischen & sonst entgleisten Personen in Ascona seit längerer Zeit nur zu wohl bekannt waren. Ich enthalte mich jeder Bemerkung darüber, ausgenommen einen Ausdruck der Freude, dass Sie endlich energisch eingegriffen haben & der Hoffnung, dass Sie sich nicht mehr dazu hergeben werden, diesen Personen durch Vermittlung Ihrer charakterlosen Sohnsfrau weitere Mittel zu ihrem antisozialen Treiben zukommen zu lassen."
Götz v. Olenhusen (Hrsg.), Hans Gross gegen Otto Gross, Freiburg, 2003, S. 68