Max Weber schreibt aus Beaulieu-sur-mer an Marianne Weber: "Ich finde nämlich, daß es mit E[lse] J[affé] so nicht weiter geht. 1. Weiß sie, daß das Dulden dieser Sache bei sich strafbar ist? [...] 2. Abgesehen davon: ich finde die Sache höchst ehelhaft. Bei der Schwester handelt es sich um nackten Ehebruch sans phrase, hinter dem Rücken des Mannes. [...] Und ohne sie käme Gr[oss] jetzt nicht, statt ins Irrenhaus, zu ihr zu 'Besuch'."
Weber, Briefe 1906-1908, Tübingen, 1990, S. 444