Im so genannten "Münchner Anarchistenprozess" werden die Angeklagten Erich Mühsam, Otto Kindler und Karl Schultze von der Anklage der Geheimbündelei freigesprochen. Schultze wird wegen Verletzung eines Hoheitszeichens (Herabreissen des spanischen Konsulatswappens während der Ferrerbewegung) und wegen Begünstigung zu 5 Monaten Gefängnis, wegen Falschmeldung zu einer Woche Haft verurteilt. Sebastian Ertl erhielt wegen Verletzung eines Hoheitszeichens zwei Monate Gefängnis. Beide Strafen sind durch Untersuchungshaft verbüßt.
Salzburger Chronik für Stadt und Land, 27. Juni 1910, S. 8