Max Weber schreibt aus Zürich an Frieda Gross: "... er [der Anwalt Dr. Gottlieb Schur] möge dagegen sofort protestieren, daß etwa andere Sachverständige auf Antrag von Prof Gross bezeichnet werden, ehe er Gelegenheit gehabt habe, mit Otto Gross zu sprechen und dessen Ansicht über die zu wählenden Sachverständigen ihm in authentischer Form vorliege."
Weber, Briefe 1913-1914, 2003, S. 600