Weihnachten hätte so schön sein können - für Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe. Am 25. Dezember wurde er schließlich 52 Jahre alt. Ganz unbeschwert waren die Feierlichkeiten freilich nicht: Für den 27. Dezember stand der Richterinnenspruch in seinem Prozess "wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" vor dem Amtsgericht Bielefeld an. Amtsrichterin Sonja Poppenborgs Urteil fiel allerdings moderat aus: 2.300 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und drei Punkte in Flensburg. Es hätte schlimmer kommen können!

131 Stundenkilometer statt der vorgeschriebenen 100 sind für einen Schaumburger nicht eben ungewöhnlich, erst recht nicht, wenn er einen Audi Q 7 sein eigen nennt. Störend ist und bleibt die Radaranlage am Bielefelder Berg, vor der Haustür des Fürstentums.

Das sieht nicht nur der Prinz so - der sicher alle Schaumburger auf seiner Seite hatte, als er seinerzeit gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Bielefeld Widerspruch einlegte. Schließlich geht es ums Prinzip: Der Schaumburger passt eben nicht in das Raster der Straßenverkehrsordnung (Der Bielefelder Berg - eine Gefahrenquelle? Haben wir gelacht!). Und wenn sich Ostwestfalen zu Verkehrswächtern aufspielen, kann er schon mal Rot sehen. Alexanders Landsleute werden ihm sicher den Rücken stärken, wenn er jetzt gegen das Urteil Beschwerde einlegt.